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Darauf kommt es beim Immobilienkauf in Holland an

Der Kauf einer Ferienimmobilie in Holland ist in der Regel einfach. Aber haben Sie an alles gedacht? Wissen Sie, was auf Sie zukommt, was Sie beachten müssen und was Sie organisieren müssen? Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir die wesentlichen Punkte kurz für Sie aufgelistet.

Persönliche Kriterien

Zuerst ist die Lage einer Immobilie entscheidend. Die Lage lässt sich nicht ändern und nur wenn Sie wissen, welche Kriterien für Sie wichtig sind, können Sie Sich für einen Ort oder einen Park oder sogar eine Lage in einem Park entscheiden. Darüber hinaus ist die Größe einer Immobilie wichtig. Für wie viele Personen muss die Immobilie geeignet sein? Wie viele Schlafzimmer brauchen Sie? Auch der Zweck des Ankaufs ist entscheidend: Möchten Sie das Objekt vermieten oder ist es für Ihre eigene Nutzung gedacht? Benötigen Sie eine Finanzierung oder können Sie es selbst finanzieren? Neben den oben genannten Kriterien ist auch der Preis ein entscheidender Faktor. Was möchten Sie maximal bezahlen und wie hoch sind die einmaligen und jährlichen Zusatzkosten? Es ist sinnvoll diese Kosten zuerst zu ermitteln, damit Sie einen Überblick über die finanzielle Belastung in Verbindung mit dem Objekt bekommen.

Die Kosten beim Immobilienkauf in Holland

Makler in den Niederlanden nennen in der Regel in ihren Anzeigen oder Angeboten neben dem Preis eine der folgenden Abkürzungen: Kosten Käufer (k.k.) oder “Vrij op Naam”, ohne zusätzliche Kosten (VON) sowie in einigen Fällen mit BTW (MwSt) und in den meisten Fällen ohne BTW. Das ist eine wichtige Information für Sie als potenziellen Käufer, da neben der Kaufsumme also auch eventuell weitere Kosten auf Ihre Rechnung kommen.


K.K. bedeutet, dass der Käufer die folgenden Kosten bezahlen muss bei dem Kauf einer Immobilie:

  • Grunderwerbsteuer: 10,4% (Stand 2023) des Verkaufspreises (abzüglich des vereinbarten Betrages für Inventar)
  • Notar- und Katasterkosten: zusammen ungefähr 1-2% des Verkaufspreises

VON bedeutet, dass die oben genannten Kosten durch den Verkäufer übernommen werden. Die Grunderwerbsteuer und Notar- und Katasterkosten werden in diesem Fall also nicht durch den Käufer bezahlt!

Außer den einmaligen Kosten, die beim Kauf einer Ferienimmobilie auf Sie zukommen, müssen Sie auch mit den jährlich wiederkehrenden Kosten rechnen.

  • Immobiliensteuer ist eine Steuer in Holland über den Wert der Immobilie (WOZ-Wert), welche durch Immobilieneigentümer bezahlt werden muss und durch die Gemeinden erhoben wird.
  • Wasserschutzgebühr: dies bezeichnet eine Steuer, die man in Holland für sauberes und ausreichendes Oberflächenwasser, trockene Füße und ungefährliche Wege bezahlt.
  • Kanalsteuer: dies ist eine Steuer, die Sie an der Gemeinde abführen müssen für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Kanalisationsystems.
  • Abfallabgabe/Müllabfuhr: diese Steuer bezahlen Sie an die Gemeinde unter anderem für das Abholen des Mülls. Es ist auch möglich, dass diese Kosten durch den Eigentümerverein in Rechnung gestellt werden für das Leeren des Müllcontainers im Park.
  • Zweitwohnsitzsteuer/Kurtaxe: Wenn Sie ein zweites Haus in einer anderen Gemeinde als Ihrer eigenen Wohngemeinde besitzen und dieses mehr als 90 Tage pro Jahr zu Ihrer eigenen Verfügung steht, bezahlen Sie Zweitwohnsitzsteuer. Wenn Sie dieses Haus an Touristen vermieten, müssen Sie dies bei der Gemeinde angeben und Kurtaxe abführen. Es gibt Gemeinden in den Niederlanden, die beides erheben.
  • Servicekosten/Beitrag Eigentümerverein: jeder Eigentümer einer Ferienimmobilie in einem Park bezahlt einen eigenen Anteil an Servicekosten an den Eigentümerverein/Park. Die Gebühren enthalten unter anderem: kleine Reparaturen, Reinigungskosten und Beleuchtung allgemeiner Flächen, Instandhaltung Fahrstuhl, Versicherungen und die Kosten für den Vorstand. Außerdem legt der Eigentümerverein eine Rücklage für zukünftige Instandhaltungsarbeiten und unvorhergesehene Ausgaben an.
  • Versicherung: wenn die Immobilie an den Käufer übertragen wird, musst es per diesem Datum versichert sein (Gebäude und Hausrat), weil ab diesem Datum das Risiko auf den Käufer übergeht. In manchen Fallen betrifft es Häuser/Wohnungen, in denen ein Appartementrecht gilt. Teilweise ist die Immobilie dann kollektiv versichert z.B. über den Eigentümerverein und Sie müssen nur noch eine Hausratversicherung abschließen.
  • Gas/Wasser/Strom bezahlen Sie nach Verbrauch.
  • Erbpachtkosten: wenn Sie eine Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück kaufen, bedeutet dies, dass Sie kein Eigentümer des Grundstücks werden. Sie müssen (halb)jährlich eine Pacht an den Grundstückeigentümer bezahlen (Erbpachtzins). Sie müssen beim Kauf der Immobilie dennoch Grunderwerbsteuer für das Grundstück bezahlen. Das Grundstück wird auch im WOZ-Wert berücksichtigt.

Natürlich gibt es noch viel mehr Informationen zu berücksichtigen, z.B. in Bezug auf die Zahlung von Steuern, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind. Am besten wenden Sie sich an einen Immobilienmakler vor Ort, der Ihnen alles über diese Themen erzählen kann.

Für Deutsche (bzw. EU-Ausländer) ist es übrigens genauso leicht Immobilien in Holland zu kaufen wie für Niederländer. Eine gründliche Vorbereitung ist die halbe Miete!

Dieser Artikel stammt von der Firma Callinghe
Eine große Auswahl geprüfter Ferienimmobilien in Holland finden Sie auf www.callinghe.de

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